Ein neues FFG muss Ressourcen insbesondere dadurch schonen, dass es den Fördertourismus überflüssig macht.


Ausgangssituation:

Die Länderförderungen fordern von den Antragsteller*innen, dass sie mindestens 100, besser 150% der im entsprechenden Bundesland zugesagten Fördersumme ausgeben. Auch wenn die Regionaleffekte Ländersache sind, müssen sie im Rahmen der Neustrukturierung der deutschen Filmförderung anhand des FFG thematisiert werden, denn sie stellen ein immer größer werdendes ökologisches wie ökonomisches Problem in der gesamtdeutschen Filmfinanzierungsstruktur dar.

Problem:

Die Probleme sind vielfältig. Um 150% der Fördergelder einer Länderförderung auch in diesem Bundesland ausgeben zu können, müssen zusätzliche, regionaleffektfreie Gelder akquiriert werden. Dies ist nur mit einer Bundesförderung und / oder der Beteiligung eines TV-Senders möglich. Zur Problematik der Koproduktion mit Sendern siehe auch # ACHTUNG SENDER! Drastischer sind jedoch noch die Auswirkungen auf Kosten und Umwelt: Produzent*innen werden durch die Regionaleffekte gezwungen, mit ihren Produktionen zum Dreh oder zur Postproduktion in die jeweilige Region zu reisen. Dies kreiert unnötige künstlerische Anpassungen, zusätzlichen administrativen Arbeitsaufwand, vermeidbare Mehrkosten und einen negativen CO2-Abdruck.

Gründe:

Regionaleffekte werden von den Länderförderungen zur Förderbedingung gemacht, da diese als Standortförderungen angehalten sind, die regionale Filmwirtschaft zu stärken.

Lösungsansätze:

Anscheinend ist eine Umsetzung der vielfach vorgeschlagenen Effekt-Tauschbörse juristisch kompliziert. Deshalb wäre eine Maßnahme, die das Problem zumindest ansatzweise behebt, eine Einführung von Mindestfördersummen in einer Höhe, die die Filmfinanzierung in Kombination einer Bundes- mit lediglich einer Regionalförderung erlaubt. Für die Regionalförderung muss dann entweder der Sitz der Hauptproduktionsfirma oder der Ort der Hauptdreharbeiten ausschlaggebend sein. Alternativ muss sich ein juristisch-politisch kompetentes Fach-Team mit der Lösung dieser Problematik intensiv auseinandersetzen.

Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch:

31.01.2023 Für einen Neuanfang. Die IZK+F stellt ihr Konzept für eine grundlegende Reform der Filmförderung vor

13.04.2022 Stellungnahme des HVC zur FFG-Novelle

26.04.2018 Frankfurter Positionen

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