Sollte eine neu aufgestellte FFA alleine für die Vergabe von Film- und Kinoförderungen zuständig sein, muss sie in all ihren Strukturen den Auftrag verinnerlichen, zu mindestens 50% Film und Kino als Kunst zu fördern.


Ausgangssituation:

Für die Neugestaltung der deutschen Filmförderstruktur im Zuge der FFG-Novelle 2024 wird aktuell diskutiert, alle Filmfördergelder des Bundes über die FFA zu verwalten und die BKM als Ansprechpartnerin für den kulturellen Film abzuschaffen.

Problem:

Sollte die FFA in ihrer aktuellen Struktur und mit ihrem aktuellen Mindset in Zukunft nicht nur für die FFA-Gelder, sondern auch für die Vergabe der explizit als “kulturell” definierten BKM-Fördergelder zuständig sein, laufen wir Gefahr, dass auch in der kulturellen Filmförderung des Bundes nach wirtschaftlichen Kriterien bewertet wird.

Gründe:

Seit Jahrzehnten fördert die FFA Filme nach eindeutig wirtschaftlichen Gesichtspunkten - trotz ihres Auftrags laut §1 des FFG “als bundesweite Filmförderungseinrichtung die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland” zu fördern. Für Einreichende ist klar, dass sie nur mit massentauglichen Namen im “Package” und einem daraus abgeleiteten Publikumspotential Chancen bei der FFA-Filmförderung haben. Mit künstlerischen Filmen, die Ungewöhnliches wagen und mit weniger bekannten Kreativen in Cast & Crew arbeiten, ist eine Einreichung bei der FFA meist wenig aussichtsreich. Diese Situation wird auch und entscheidend durch das über lange Jahre in der fördernden Institution etablierte Mindset hergestellt.

Lösungsansätze:

Die FFA muss als reine Verwaltung der Fördergelder neu aufgestellt werden. Denn Förderung nach wirtschaftlichen Kriterien kann ohne Jury-Entscheidungen auf Basis automatischer Kriterien erfolgen. Bei der Förderung nach künstlerischen Kriterien muss die Entscheidungsfindung in einem geschützten Raum unabhängig von der Förderinstitution stattfinden. Die Entscheidungsprozesse und -gründe müssen transparent gemacht werden. Film als Kunst zu fördern muss ausdrücklich als mindestens 50%iges Ziel im Mindset der FFA verankert werden. Siehe hierzu auch # ACHTUNG GATEKEEPER!


Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch:

31.01.2023 Für einen Neuanfang. Die IZK+F stellt ihr Konzept für eine grundlegende Reform der Filmförderung vor

13.04.2022 Stellungnahme des HVC zur FFG-Novelle

26.04.2018 Frankfurter Positionen


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