
Ein neues FFG muss die Verleih- und Kinoförderung nach künstlerischen und diversen Kriterien stärken.
Ausgangssituation:
Der Filmlandschaft in Deutschland fehlt es an Diversität und künstlerische Filme erleben einen strukturellen Wettbewerbsnachteil im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit des Publikums.
Problem:
Filme, die von vornherein z.B. durch ihre Beurteilung in der Produktionsförderung als nicht kommerziell eingestuft werden, sind in der deutschen Kinolandschaft nicht sichtbar und haben entsprechend schlechtere Chancen an der Kinokasse. Sie müssen meist bereits in der Produktion mit verhältnismäßig niedrigen Budgets umgehen und erhalten auch im Verleih - wenn überhaupt - nur sehr geringe Fördersummen für ihre Marketing- und Verleihmaßnahmen. Dagegen ist es für kommerziell eingestufte Projekte Projekte möglich, ein vielfach höheres Marketing- Budget durch Kumulation hoher Fördersummen von verschiedenen Förderinstitutionen aufzustellen, mit denen größere Sichtbarkeit und damit Marktdominanz generiert werden kann. Vermeintlich nicht-kommerzielle Filme gehen daneben verloren. Dadurch entsteht eine Marktverzerrung zugunsten der Filme, die als “wirtschaftlich” eingestuft werden, deren kommerzieller Erfolg jedoch in besonders hohem Maße auf Fördergeldern basiert. Eine Vielzahl der international bedeutsamen und auf Festivals prämierten Filme findet außerdem gar nicht mehr den Weg ins deutsche Kino.
Gründe:
Strukturelle Übervorteilung kommerzieller Projekte bei einer finanziell zu schwach ausgestatteten Verleihförderung. Verleiher*innen dürfen keine Handlungskosten und eigene Personalkosten als Kosten gegenüber der Förderung abrechnen, was ein Problem für kapitalschwache Verleihfirmen darstellt. Erst- oder Zweitfilme, deren Finanzierung nur mit Hilfe des DFFF zu stemmen ist, finden oft keinen Verleih, da die Verleihverpflichtung und der Mindestkopienzwang, die vor Produktionsbeginn vertraglich vereinbart werden müssen, diese abschreckt. Förderkriterien weisen nationale Tendenzen auf, da Filme aus dem Ausland, die nicht als deutsche Koproduktionen bereits produktionsgefördert wurden, keine Verleihförderung erhalten können.
Lösungsansätze:
Die automatische Förderung muss mit einer relativen statt einer quantitativen Wirtschaftlichkeit in ihren Kriterien operieren. Die Referenzkriterien müssen zugunsten künstlerischer Filme neu justiert werden. Verleiher*innen müssen Handlungskosten kalkulieren und eigenes Personal über die Förderung bezahlen dürfen. Die Koppelung der automatischen Produktionsförderung an eine Verleih- und Kopienverpflichtung fürs Kino muss abgeschafft werden. Verleihförderung muss auch für nicht produktionsgeförderte sowie für Filme aus dem Ausland zugänglich gemacht werden. Die Verleihförderung sollte bei maximal 100.000 Euro gedeckelt werden, Fördersummen bis zu 50.000 Euro sollten als Zuschuss vergeben werden.
Darüber hinaus muss sich eine Jury-basierte selektive Slate-Förderung wie in der FFG-Stellungnahme des HVC vom 16.04.2022 vorgeschlagen, am Verleihprogramm des Vorjahres und der Planungen für das kommende Jahr unter Gesichtspunkten künstlerischer Qualität und Vielfalt orientieren. Dabei darf nicht nur der deutsche Film zählen, sondern es muss kuratorische Vielfalt gewürdigt werden.
Verleihförderung darf nicht ohne das Kino gedacht werden. Es empfiehlt sich eine gekoppelte Verleih- und Kinoförderung, wie sie die FFG-Stellungnahme des HVC vom 16.04.2022 vorschlägt. Kinoförderung muss kuratierte Programme belohnen.
Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch: