Ein neues FFG muss Gendergerechtigkeit und Diversität festschreiben. Fördermittel müssen paritätisch an Frauen und prozentual an gesellschaftliche Minoritäten vergeben werden.

 

Ausgangssituation:

Bei der Vergabe öffentlicher Filmfördergelder besteht bis heute ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Repräsentation gesellschaftlicher Gruppen. Zahlreiche Statistiken belegen, dass Frauen und Minderheiten (entlang von Kriterien wie sozialer Herkunft, Alter, Sexualität, Race) systematisch benachteiligt sind. Seit 2015 erhebt die Filmförderungsanstalt (FFA) Daten zur Vergabe nach Geschlecht in den Positionen Regie, Drehbuch und Produktion. Im Jahr 2021 wurden Filmvorhaben von 69% Regisseuren, 29% Regisseurinnen, sowie 3 % gemischten Teams gefördert. Erhebungen zur Erfassung von Diversität haben bisher nicht stattgefunden. Die 2021 durchgeführte Vielfalt-im-Film-Studie zeigt, dass Chancengleichheit für diverse Minderheiten in Form von „Gestaltungsmacht“ nicht gewährleistet ist. Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass Selbstverpflichtungen kaum etwas ändern.

Problem:

Die bisherige Vergabepraxis öffentlicher Fördergelder führt zu struktureller Ungerechtigkeit. Eine Filmförderung, die Diversitätskriterien nicht berücksichtigt, wird nur eine begrenzte Auswahl von Filmstoffen und Erzählweisen hervorbringen. Sie wird nur einen eingeschränkten Anteil von Lebenswirklichkeiten repräsentieren und mehrheitlich bereits bekannte Perspektiven einnehmen. Nur wenn die Vergabe von Fördermitteln ausgewogen ist, wird gesellschaftliche Vielfalt sichtbar, nur dann werden sich stereotypisierte Bilder verändern, werden sich alle Mitglieder einer Gesellschaft gesehen fühlen.

Gründe:

Der Widerstand gegen eine Quote bei der Filmförderung beruft sich auf verschiedene Argumente, die sich bei näherer, faktenbasierter Betrachtung als falsch erweisen. Unzählige Studien belegen z.B., dass die Behauptung, allein Qualität entscheide über die Förderung von Filmvorhaben nicht zutreffend ist. Vielmehr besteht „nicht nur ein Ungerechtigkeits- sondern auch ein Qualitätsproblem, weil wir nur eine begrenzte Anzahl von Blickwinkeln bekommen“ (Anna Serner, Leiterin des schwedischen Filminstituts). Nachweislich gewinnen Filme mit weiblicher Regie häufiger Preise, dennoch sind Regisseurinnen in der Vielzahl der Filmfestivals und besonders in prestigeträchtigen Sektionen der A-Festivals deutlich unterrepräsentiert.

Lösungsansätze:

Diversität als Innovationsmotor kommt allen in der Branche zu Gute. Filmförderinstitutionen müssen zu einer Verteilungsgerechtigkeit anteilig der gesellschaftlichen Gruppen verpflichtet werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel muss geschlechtergerecht und divers erfolgen. Es muss ein Bekenntnis zu einem verplichtenden jährlichen Gender- und Diversitätsmonitoring für Filmförderungen, paritätische und diverse Besetzung von Vergabegremien, Filmförderinstitutionen, Rundfunkräten und Festival-Jurys geben. Siehe hierzu auch # ACHTUNG GATEKEEPER!


Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch:

31.01.2023 Für einen Neuanfang. Die IZK+F stellt ihr Konzept für eine grundlegende Reform der Filmförderung vor

13.04.2022 Stellungnahme des HVC zur FFG-Novelle

26.04.2018 Frankfurter Positionen

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