Ein neues FFG muss Produzent*innen ohne Eigenkapital zinslose Zwischenfinanzierung ermöglichen, wenn das Modell der Tax Incentives den DFFF ersetzen soll.


Ausgangssituation:

Das Modell der Tax Incentives wird derzeit u.a. als Ersatz für automatische Förderinstrumente wie den DFFF diskutiert. Die Idee ist grundsätzlich gut, birgt aber die Gefahr struktureller Nachteile für weniger kapitalstarke Fördernehmer*innen, die sich nicht in eine neue Förderstruktur einschleifen dürfen.

Problem:

Wenn, wie diskutiert, Filmfördergelder nach dem Prinzip der Tax Incentives erst mit dem steuerlichen Jahresabschluss ausgeschüttet werden, müssen Produzent*innen diese Gelder bis zur Bearbeitung des jeweiligen Jahresabschlusses durch das Finanzamt zwischenfinanzieren, um den Cashflow während der Produktionen gewährleisten zu können.

Gründe:

Produzent*innen von oft aus strukturellen Gründen niedrig budgetierten, künstlerisch hochwertigen Filmen können diese Zwischenfinanzierung nicht aus eigener Kraft leisten.

Lösungsansätze:

Implementierung eines Systems, bei dem die Gelder bereits zu Produktionsbeginn zu fließen beginnen, wie dies z.Z. beim DFFF möglich ist. Oder: Bereitstellung eines Topfes für automatisch an die Tax Incentives gekoppelte zinslose Darlehen als Zwischenfinanzierung für kapitalschwache Produzent*innen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass von diesem Modell auch Produzent*innen profitieren können, die aufgrund mangelnder Gewinne keine hohe Steuerlast haben. Das Modell darf also nicht rein auf Steuervergünstigungen basieren, sondern muss eine tatsächliche Steuergutschrift bedeuten. Tax Incentives müssen außerdem Format-offen und ohne Mindestausgaben und sonstige Eingangsschwellen sowie ohne Kinozwang gewährt werden.

Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch:

31.01.2023 Für einen Neuanfang. Die IZK+F stellt ihr Konzept für eine grundlegende Reform der Filmförderung vor

13.04.2022 Stellungnahme des HVC zur FFG-Novelle

26.04.2018 Frankfurter Positionen

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