Ein neues FFG muss künstlerische Erfolge bei der Referenzfilmförderung in Produktion und Verleih stärker wertschätzen und Gelder ab dem ersten Euro ausschütten.


Ausgangssituation:

Die Referenzfilmförderung belohnt automatisch den Erfolg eines bereits veröffentlichten Films, indem nach einem Punktesystem Referenzen gesammelt werden. Anhand der Summe der Referenzpunkte werden die Referenzmittel anteilig pro Film an die jeweilige Produktionsfirma oder den Verleih ausgeschüttet.

Problem:

Bei der Referenzfilmförderung führen die vornehmlich wirtschaftlichen Kriterien im Punktesystem aktuell zu einer Qualifikationsschwelle, die einen großen Teil der Filme ausschließt, die aus strukturellen Gründen weniger Publikum anziehen. Hierzu siehe auch # ACHTUNG SICHTBARKEIT!

Außerdem wird Referenzfilmförderung lediglich der Produktionsfirma des Referenzfilms zugesprochen, Regisseur*innen und Autor*innen des Films können nur in Zusammenarbeit mit derselben Produktionsfirma davon profitieren. Verleihfirmen erhalten in Relation einen erheblich geringeren Betrag als Referenzmittel.

Gründe:

Grundsätzliche Tendenz im deutschen Fördersystem, Erfolg stärker nach wirtschaftlichen statt nach künstlerischen Kriterien zu bewerten und Film nicht als Kunst und Kultur wertzuschätzen. Hohe Schwellen, um durch Exklusivität Marktdominanz nach altem System zu erhalten und Teilhabe zu verhindern.

Lösungsansätze:

Bei der automatischen Förderung müssen die Kriterien in Richtung einer relativen statt einer quantitativen Wirtschaftlichkeit überarbeitet werden. Um Vielfalt zu inkludieren, muss die Referenzeingangsschwelle auf Null abgesenkt werden. Prinzipiell muss die Erlangung von Referenzfilmförderung unabhängig davon möglich sein, ob die dafür notwendigen Punkte durch künstlerische Erfolge auf Festivals oder durch die Höhe der Besucherzahlen im Aus- oder Inland erlangt wurden. Die Zahl der Festivals, bei denen Referenzpunkte gesammelt werden können, muss erweitert werden. Angesichts der veränderten Auswertungspraxis müssen auch die Zuschauer*innen bei Festivals und anderen alternativen Abspielorten in Deutschland für die Referenzförderung erfasst werden. Die Vergabe des Prädikats „besonders wertvoll” durch die Deutsche Film- und Medienbewertung muss kostenlos erfolgen, um auch niedrig budgetierten Filmen die Chance auf das Prädikat und die Referenzpunkte zu geben. Die Mittel aus der Referenzfilmförderung müssen anteilig an Produktionsfirmen, Regisseur*innen, Autor*innen und Verleihfirmen für ihre nächsten Projekte vergeben werden, um faire Teilhabe zu ermöglichen.

Für weitere konkrete Vorschläge zu einem Neuanfang im deutschen Film siehe auch:

31.01.2023 Für einen Neuanfang. Die IZK+F stellt ihr Konzept für eine grundlegende Reform der Filmförderung vor

13.04.2022 Stellungnahme des HVC zur FFG-Novelle

26.04.2018 Frankfurter Positionen

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