Staatsschutz
von Florian Alexander Metz | am Montag, 4. Mai 2026
Staatsschutz von Faraz Shariat erzählt die Geschichte von Staatsanwältin Seyo (Chen Emilie Yan), die Opfer eines rassistischen Brandanschlags wird und sich im Folgenden durch die Widerstände des deutschen Rechtssystems kämpfen muss, das sie sonst selbst vertritt. Ihre Überzeugung, als Staatsanwältin für das Richtige einzustehen, wird nachhaltig auf die Probe gestellt; ebenso wie ihr Verhältnis zu den Mitteln des Rechtsstaates.
Der Film überzeugt vor allem durch die effektiv zurückgenommene Performance der Hauptdarstellerin. Seyos Konflikt zwischen stoischer Professionalität und persönlicher Wut und Fassungslosigkeit ist in jeder Szene spürbar.
Leider steht sich der Film auf eine Art selbst im Weg, die bei zeitgenössischen „anspruchsvollen Problemfilms“ häufiger ins Auge fällt: aus einem Gefühl der Verantwortlichkeit gegenüber dem ernsten und zweifelsohne wichtigen Thema traut man sich weder, die Zuschauerschaft radikal vor den Kopf zu stoßen noch etwas zu produzieren, das als „Unterhaltungsfilm“ gebrandmarkt werden könnte. Dieser Kompromiss, der die „Wichtigkeit“ des Inhalts dadurch betont, dass formale Entscheidungen zumeist so getroffen werden, dass konventionelle Sehgewohnheiten bedient werden, produziert verlässlich mäßig interessante Ergebnisse.
Der Film schafft es nämlich nicht, die Situation der Protagonistin in einer Weise zu kontextualisieren, die über den konkreten Fall hinausweist. Zwar deutet Staatsschutz explizit auf den systemisch verankerten Rassismus der Justiz, führt dies aber immer wieder auf einzelne Akteure zurück. Verflechtungen von Rechtsorganen und neonazistischen Organisationen werden zwar gezeigt, diese aber stets als moralische Verfehlungen eingeordnet. Der Modus des Films ist weniger Kritik als Empörung – es wird die Abweichung von der Norm markiert, die somit als „eigentlich gut“ erscheint, anstatt die Grundlagen des Systems zu befragen, dass Fälle wie den von Seyo regelmäßig produziert.
Ein Film, der genau diesen Brückenschlag hervorragend hinbekommt, ist Rebel Ridge von Jeremy Saulnier. Dort eskaliert ein Fall von Racial Profiling, sodass der schikanierte Protagonist Terry (Aaron Pierre) es fast im Alleingang mit der korrupten Staatsgewalt und aktiver Vertuschung durch die Behörden aufnehmen muss. Dabei vermeidet er jede unnötige Gewalt, verlässt sich aber im Notfall auf seine außergewöhnlichen Nahkampffähigkeiten. Der Stoff hat also nicht den Anspruch, eine realistische Reflexion gesellschaftlicher Missstände zu sein, sondern begreift Genre als Experimentierfeld für ihre Darstellung. Und dabei schafft er es, die Polizisten und sonstigen Akteure, die gegen Terry arbeiten, als Symptome des Systems – nicht als bedauerliche Einzelfälle von verkommenen Individuen – zu zeichnen.
Auch Staatsschutz arbeitet mit Genre-Storybeats, bleibt aber stets einem geerdeten Realismus verpflichtet. Lediglich das Ende, in dem einige Zuschauer interessanterweise die Ankündigung einer Fortsetzung zu sehen glaubten, stellt einen spielerischen Bruch mit dieser Tonalität dar. Man hört Seyos Sportwagen, dessen Motor laut aufheult, und sieht die verunsicherten bis angsterfüllten Gesichter derjenigen, die im Laufe der Handlung ohne Strafe davongekommen sind. In einer langen Einstellung fährt Seyo dem Horizont entgegen und weckt dabei Assoziationen an die zahlreichen Vigilantismuserzählungen des amerikanischen Genrekinos. In dessen Geschichte hätte sich der Film ähnlich wie Rebel Ridge auf subversive Weise einschreiben können – insbesondere, wenn man die konservativ-libertäre Schlagrichtung betrachtet, die vergleichbare Rachefantasien im Geiste von Death Wish oder Dirty Harry oft einschlagen. Stattdessen ist der Film bis zu diesem Punkt eine sehr geradlinige Abhandlung der Verfehlungen des deutschen Rechtssystems, das seinen berechtigten Zorn leider unter den Zügeln des Anspruchs (und/oder der Auffassung davon, was einen Film „förderungswürdig“ macht) zurückhält.
So bleibt der Film letztlich hinter seinem Potenzial als radikaler Diskursbeitrag ebenso zurück wie hinter dem, das er als originelle Genrevariation gehabt hätte.