What we want, what we need

Rettet die Filmkultur!

Gemeinsam mit acht Interessenverbänden haben wir als Initiative „Zukunft Deutscher Film“ ein Positionspapier zur FFG Novelle 2022 verfasst.

Die anstehende Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) hat eine filmpolitische Debatte in Gang gesetzt, die sich in mancherlei Hinsicht von den vorhergehenden unterscheidet. Viele Faktoren lassen die Forderungen nach grundlegenden Reformen immer lauter vernehmbar werden: Die rückläufigen Besucher:innenzahlen in den Kinos, die nach wie vor schwache Präsenz deutscher Filme auf internationalen Festivals und die festgefahrenen Strukturen, die sich in mangelndem künstlerischen Wagemut und geringer Diversität ausdrücken. Die Frankfurter Positionen zur Zukunft des deutschen Films, die Gründung des Hauptverbands Cinephilie und des Verbands der immer wichtiger werdenden Filmfestivals als neue Initiativen sind einige sichtbare Zeichen eines starken gemeinsamen Wunsches zur Erneuerung.

Um ihren Forderungen besonderen Nachdruck zu verleihen, haben sich diese neuen Initiativen mit einigen bestehenden Verbänden zusammengetan und ein gemeinsames Papier verfasst, das wir Ihnen hiermit vorlegen. Die politischen Positionen betreffen das FFG und gehen bewusst noch darüber hinaus. Denn wir fordern alle politischen Entscheidungsträger:innen in Bund, Ländern und den Kommunen auf, jetzt zusammen zu handeln.

Eine kulturell gestaltende Filmpolitik darf sich nicht in Paragrafendebatten erschöpfen, die alle fünf Jahre ritualisiert stattfinden. Auf dem Spiel steht heute die Zukunft des Kinos als flächendeckend verbreitete Kunstform, als eine besondere Art, auf die Welt zu schauen und als Praxis gemeinschaftlichen Kunsterlebens.

Um den „konsensorientierten deutschen Gremienfilm” (Edgar Reitz) zugunsten künstlerisch starker und dadurch auch wirtschaftlich ertragreicher neuer Filme aller Längen und Formate zu überwinden, bedarf es eines größeren Engagements einzelner Förder-Institutionen für die jeweiligen Filme, klarer Regeln für Diversität und einer sozialverträglichen Entlohnung der Filmschaffenden in allen Bereichen – nichts anderes als einer Adaption an die gewandelte gesellschaftliche Realität dieses Landes.

Viele von uns haben ihre Sicht in eigenen Stellungnahmen formuliert. Gemeinsam fordern wir als wichtigste Maßnahmen für die Kultur des Kinos – im FFG und darüber hinaus:


1. Grundprinzipien der Filmförderung: Chancengleichheit, Diversität und Nachhaltigkeit

  • Wesentliche Stärkung der künstlerischen Kriterien bei der Förderung
  • Vereinheitlichung von Regional- und Bundesförderrichtlinien
  • Überarbeitung der Entscheidungsverfahren und -kriterien sowie der Gremienbesetzung und - rotation im Sinne einer transparenten, diversen, gendergerechten, künstlerischen und dadurch nachhaltigen Filmförderung
  • Anerkennung höherer Budgets für nach künstlerischen Kriterien geförderte Filme
  • keine Kürzung beantragter Summen, wenn kein Kalkulationsfehler vorliegt
  • Gleiche Bewertung von Festival- und Zuschauer:innenpunkten bei der Berechnung der Schwellenwerte unter Einbeziehung weiterer Festivals und Abspielorte sowie Absenkung der Eingangsschwelle
  • konsequente kulturelle Förderung des Filmnachwuchses, insbesondere durch separaten Förderetat für Nachwuchsfilme auf Bundesebene
  • Filmbildung unter ästhetischen und filmhistorischen Gesichtspunkten neu denken und fördern


2. Stärkung der Handlungsfreiheit von Filmschaffenden, Produzent:innen, Verleiher:innen, Kinobetreiber:innen und Festivalmacher:innen mit Fokus auf künstlerischen Film

  • Erarbeitung klarer und umfassender Standards für sozialverträgliche Arbeitsbedingungen in der Filmwirtschaft und deren Verankerung im FFG
  • Abschaffung der Deckelung der Regiegagen bei Mehrfachbetätigung, um die umfangreiche künstlerische Arbeit gerade bei kleinen Projekten angemessen zu honorieren
  • Entwicklungsförderung von Filmen deutlich stärken
  • Eigenanteil bei der Produktionsförderung abschaffen
  • HUs in der Produktionsförderung auf internationale Standards von mindestens 10% anheben
  • Abschaffung der Beteiligung eines Fernsehsenders als De-facto-Voraussetzung für die Beantragung von Filmförderung und dadurch Stärkung einer von Senderbeteiligungen unabhängigen Filmförderung; gleichzeitig Einführung einer Ankaufsverpflichtung für Sender
  • Erlösbeteiligung der Produzent:innen spätestens zeitgleich zur Rückzahlung der Verleihförderung
  • Festschreibung kultureller Kriterien wie z.B. Festivalerfolgen für die Vergabe von Verleih- und Vertriebsförderung
  • Senkung des Eigenanteils und Einführung einer Obergrenze von Verleih- und Vertriebsförderung, um Chancengleichheit in der Auswertung zu erzielen
  • Anerkennung von Personalkosten und HUs von Verleiher:innen und Vertrieben
  • Verleih- und Vertriebsförderung bis zu 50.000 Euro als Zuschüsse gewähren
  • Zugang zur Verleihförderung auch für in der Produktion nicht geförderte Projekte
  • Aufhebung der Verleihverpflichtung beim DFFF unter Ausschluss reiner TV-Produktionen
  • Entwicklung von Modellen für eine strukturelle Förderung vorrangig kulturell arbeitender Produktionsfirmen / Verleihfirmen / Kinos / Festivals im Sinne von Chancengleichheit, Diversität und Nachhaltigkeit


Es unterzeichnen: AG Dok//AG Filmfestivals//AG Kurzfilm// Bundesverband kommunale Filmarbeit//Bundesverband Regie//Crew United//Hauptverband Cinephilie//Verband der deutschen Filmkritik//Zukunft Deutscher Film

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